Groß St. Martin

Stifterin oder Stifter werden

Spenden und Zustiftungen

Spenden und Zustiftungen können schon durch einfache Überweisungen auf das rückseitig angegebene Konto der Stiftung mit Angabe des Verwendungszweckes erfolgen. Es empfiehlt sich natürlich bei größeren Beträgen vorher mit der Geschäftsstelle des Fördervereins, die auch für die Stiftung tätig wird, Rücksprache zu nehmen.

Treuhänderische Stiftung, Stiftungsfonds, Stiftungsdarlehen

Diese bedürfen jeweils vertraglicher Vereinbarungen mit der Stiftung, wobei auch juristische und steuerrechtliche Fragen zu beachten sind. Ansprechpartner ist auch hier die Geschäftsstelle des Fördervereins. Nach einem ersten Gespräch, das zur Vorklärung Ihrer Vorstellungen und Interessenlage dient, wird die Geschäftsstelle Sie an die für Stiftungen zuständigen Fachleute für Stiftungsrecht und Steuern der Sparkasse KölnBonn weiterleiten. Die Sparkasse KölnBonn ist Mitglied des Fördervereins und Mitträgerin der Stiftung.

Sie können zu Lebzeiten jederzeit auf den angesprochenen Wegen Stifterin oder Stifter werden. Sie können aber auch durch letztwillige Verfügung in einem Testament der Stiftung Romanische Kirchen eine Zuwendung machen. Für die Klärung einer solchen Frage steht Ihnen die Geschäftsstelle des Fördervereins ebenfalls als erster Ansprechpartner zur Verfügung.



Schenken Sie den großen und kleinen romanischen Kirchen eine Zukunft.

Gleichberechtigt stehen sie – manche seit mehr als 1.000 Jahren – neben dem Weltkulturerbe Kölner Dom.