St. Aposteln

Möglichkeiten der Beteiligung

Spenden

Nach der Satzung sind Spenden möglich. Sie müssen aber zeitnah verwendet werden, so dass Spenden auch unmittelbar an den Förderverein gegeben werden könnten.

Zustiftung zum Kapitalstock der Stiftung

Das ist das eigentliche Ziel der Stiftung: den Kapitalstock auch durch kleine und größere Beträge laufend zu erhöhen, um auch in Zukunft den Förderverein in seinem Aufgaben unterstützen zu können.

Gründung eines Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist eine zweckgebundene Zustiftung mit eigenem Namen, die ebenfalls der Förderung der Ziele des Fördervereins dient. Sie ist zulässig ab einem Betrag von 50.000 Euro.

Stiftungsdarlehen

Stiftungsdarlehen sind zinslose Darlehen, deren Erträge zur Unterstützung der Arbeit des Fördervereins dienen. Nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit werden sie in voller Höhe des Darlehnsbetrages an die Stifter zurückgezahlt. Sie sind zulässig ab einem Betrag von 50.000 Euro.



Schenken Sie den großen und kleinen romanischen Kirchen eine Zukunft.

Gleichberechtigt stehen sie – manche seit mehr als 1.000 Jahren – neben dem Weltkulturerbe Kölner Dom.